Rechtsprechung
   BFH, 21.07.1981 - VIII R 210/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,24076
BFH, 21.07.1981 - VIII R 210/80 (https://dejure.org/1981,24076)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1981 - VIII R 210/80 (https://dejure.org/1981,24076)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1981 - VIII R 210/80 (https://dejure.org/1981,24076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,24076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 154/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene Aktien sind in vollem Umfang

    Auszug aus BFH, 21.07.1981 - VIII R 210/80
    NV: Wenn die zur Finanzierung von Wertpapierkreditkäufen aufgewendeten Schuldzinsen keinen Werbungskostencharakter haben (vgl. BFH-Urteile vom 21.7.1981 VIII R 128/76, VIII R 154/76, VIII R 200/78), kann ein Abzug als außergewöhnliche Belastung wegen fehlender Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit nicht in Betracht kommen.
  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 128/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene GmbH-Beteiligung sind in vollem Umfang

    Auszug aus BFH, 21.07.1981 - VIII R 210/80
    NV: Wenn die zur Finanzierung von Wertpapierkreditkäufen aufgewendeten Schuldzinsen keinen Werbungskostencharakter haben (vgl. BFH-Urteile vom 21.7.1981 VIII R 128/76, VIII R 154/76, VIII R 200/78), kann ein Abzug als außergewöhnliche Belastung wegen fehlender Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit nicht in Betracht kommen.
  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 200/78

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene festverzinsliche Wertpapiere sind in vollem

    Auszug aus BFH, 21.07.1981 - VIII R 210/80
    NV: Wenn die zur Finanzierung von Wertpapierkreditkäufen aufgewendeten Schuldzinsen keinen Werbungskostencharakter haben (vgl. BFH-Urteile vom 21.7.1981 VIII R 128/76, VIII R 154/76, VIII R 200/78), kann ein Abzug als außergewöhnliche Belastung wegen fehlender Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit nicht in Betracht kommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht